schuldrechtlicher Beirat
Gut beraten - nicht fremd bestimmt | Ein schuldrechtlich vereinbarter Beirat (also auf reiner Vertragsbasis) hat in aller Regel eine beratende beziehungsweise repräsentative Funktion. Er dient als Gesprächs- und Diskussionspartner für die Geschäftsführung und die Gesellschafter. Typischerweise hat er keine Zustimmungskompetenz.
Die Beratung des Beirats kann sich daher auf alle Unternehmensbereiche beziehen, als Alternative zum Unternehmensberater. Von Personalfragen, Marketingstrategien und Investitionsplänen bis zu langfristig angelegten unternehmerischen Ausrichtungen und anderen Meilensteinen.
Die Erörterungen des Beirats werden den Entscheidungsträgern des Unternehmens, der Geschäftsleitung oder Gesellschafterversammlung, als Entscheidungshilfe vorgelegt. Die Entscheidung selbst treffen nach wie vor ausschließlich Sie selbst.
Mögliche Aufgaben eines schuldrechtlich vereinbarten Beirats:
• Monitoring der betriebswirtschaftlichen Kennzahlen
• Key Account
• Visionen und Werte
• Kundennutzen / User Driven Innovation
• Produktstrategie
• Vertriebsstrategie
• Dienstleistungsstrategie etc.