Unternehmerdialoge | Für Ihre Handlungs-Spielräume

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Unternehmens-Beirat

Objektiv und neutral | In manchen unternehmerischen Situationen kann es Sinn ergeben, dass neben den Gesellschaftern beziehungsweise Geschäftsführern eine weitere oder mehrere unbeteiligte neutrale Personen ein Mitspracherecht ausüben.

Unabhängig davon welche Gesellschaftsform Sie für Ihr Unternehmen gewählt haben - ob Einzelgesellschaft oder Personengesellschaft, ob GmbH oder Aktiengesellschaft - die Benennung eines unternehmerischen Beirats ist in jedem Fall ratsam. Denn wir sind selten objektiv, wenn wir uns selbst betrachten.

Abhängig von der Gestaltung Ihrer Unternehmenssatzung ist entweder eine rein beratende Funktion ohne Kontrollfunktion denkbar als auch ein organschaftlich installierter Beirat mit Zustimmungskompetenzen für bestimmte operative und strategische Bereiche.

Ihre Vorteile:

• Besseres Rating bei Banken
• Image-Verbesserung bei Kunden und Lieferanten

Notfall-Geschäftsführung aus der Beiratsfunktion heraus
• Zusätzliche Geschäftskontakte

• Beratung durch Beirat statt Unternehmensberatern - s. Know-How Ergänzung
vermittelnde Funktion oder Schiedsrichter
• ideal bei der Unternehmensnachfolge

 

Service Award Kiel 2012

Nominierung für den Service Award Kiel 2012 | Wer auch immer aus dem Kundenkreis Gründercoaching, Unternehmensberatung oder als Seminarteilnehmer dafür sorgte - Unternehmer-Dialoge OHG wurde für den Preis als servicefreundlichstes Unternehmen in der Kategorie "Weitere D… mehr

DPMA registriert Work-Life-Bilanz

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) registriert die "Work-Life-Bilanz" als Lehrmittel. Die Eintragung ins Register beim DPMA unter dem Aktenzeichen 402011006874.5 erfolgte am 14.3.2012; die amtliche Bekanntmachung folgt voraussichtlich am 5.4.2012.

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