Mediation - Ihre Fragen
Unsere Antworten | Sie haben Fragen zur Mediation? Senden Sie uns eine email mit Ihren Fragen zur Mediation.
Ihre Fragen zur Mediation oder zu uns als Mediatoren beantworten wir Ihnen auf jeden Fall persönlich - ob wir die Fragen und Antworten hier veröffentlichen, liegt in unserem Ermessen - es sei denn, Sie wünschen expilzit keine Veröffentlichung. Fragen mit konkreten und/oder persönlichen Hintergründen werden nicht veröffentlicht sondern nur Ihnen persönlich beantwortet. Allgemeine Beispiele:
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Frage: Wir haben zwischen zwei Führungskräften einen Konflikt, der von beiden abgestritten wird. Wir wollen eigentlich beide Führungskräfte im Unternehmen halten - sehen allerdings keinen Weg mehr, als uns von einem der beiden zu trennen. Haben Sie eine Alternative?
Antwort: Bei verdeckten Konflikten lässt sich die innerbetriebliche Mediation in einen Workshop oder eine (Team-) Organisationsentwicklung integrieren. Dadurch ist es nicht notwendig, dass sich die Beteiligten des Konfliktes bewußt sind und die Unternehmensziele können mit denn individuellen Interessen der Beteiligten in Einklang gebracht werden. Die Interessensorientierung aller Seiten im Mediationsverfahren ist der Schlüssel für die hohe Erfolgsquote von 70%-80%. Einen Versuch ist es mindestens wert.
Frage: Kann mich mein Rechtsanwalt in einem Mediationsverfahren begleiten?
Antwort: Selbstverständlich. Aus Gründen einer paritätischen Besetzung und Gleichbehandlung ist dann darauf zu achten, dass beide Parteien von einem Rechtsbeistand begleitet werden. Bei einer innerbetrieblichen Mediation raten wir solange wie möglich von einem Rechtsbeistand ab - es sei denn, Rechtsanwälte sind bereits involviert und dies ist den anderen Seiten auch bekannt.
Frage: Unser Rechtsanwalt ist auch ausgebildeter Mediator - der kann doch den Konfliktfall mediieren. Wozu sollten wir Sie beauftragen?
Antwort: Selbstverständlich kann auch Ihr Rechtsanwalt den Konfliktfall mediieren, sofern er nicht im Vorfeld mit dieser Thematik befasst war. Dies ergibt sich unserer Meinung nach aus dem Neutralitätsgebot des Mediators allen Parteien gegenüber. Weiterhin müssen natürlich alle (Konflikt-) Parteien dem "gewählten" Mediator zustimmen - zumindest ist dies dann fraglich, sobald die Verbindung zu Ihrem Anwalt bekannt ist. Und - sollte die Mediation wider Erwarten scheitern, dürfte weder er noch ein Sozius seiner Kanzlei Sie in einem eventuell folgenden Gerichtsverfahren vertreten - sie müssten sich einen anderen Anwalt suchen.
Diese Antwort spiegelt meine (Thomas Karl Klinger) ganz persönliche Auffassung wider, die sich aus den Gesamtumständen und Berufsstandspflichten ergeben - s.a. Mediationsgesetz (Referentenentwurf von 08/2010). Fragen Sie sicherheitshalber Ihren Anwalt für eine rechtsverbindliche Auskunft.
Frage: Wo kann die Mediation stattfinden?
Antwort: An jedem Ort Ihrer Wahl - am besten ein neutraler Ort (bspw. unsere Mediationskanzlei in Kiel bzw. Nürnberg oder bundesweit ein Konferenzraum in einem Hotel Ihrer Wahl), der von allen Beteiligten getragen wird.
Frage: Wie lange dauert ein Mediationsverfahren? - Kann dies auch wie ein Gerichtsverfahren Jahre dauern?
Antwort: Typischerweise wenige Stunden bis hin zu mehreren Sitzungen à 2-3 Stunden; in der Regel ist dies stark von der Komplexität abhängig. Ein Mediationsverfahren ist zeitlich flexibel - die Termine können vom Mediator und den Beteiligten auch kurzfristig vereinbart werden. Bei der außergerichtlichen Mediation (Mediationsverfahren außerhalb eines Gerichtsverfahrens) ist uns kein Fall bekannt, der sich über Jahre erstreckte - allerdings ist uns ein Fall einer richterlichen Mediation (innerhalb des Gerichts von einem nicht entscheidungsbefugten Richter) bekannt, der sich über Jahre erstreckte und dann doch für gescheitert erklärt wurde. Dieser Streitfall mit einer ungewöhnlich hohen Anzahl von Streitbeteiligten und unklarem, mindestens sechsstelligem Streitwert ist seit 2003 vor Gericht anhängig - bis heute (Juli 2010) gab es - außer den Mediationssitzungen - keinen Sitzungstermin! Lassen Sie sich von diesem offensichtlichen Ausnahmefall nicht entmutigen und versuchen Sie so schnell wie möglich eine gütliche Einigung - sofern möglich im Rahmen der Mediation mit einer weltweit sehr hohen Erfolgsquote.