Mediation in der EU
Die Europäische Union sieht eindeutig die Vorteile der Wirtschafts-Mediation. So heißt es in der Richtlinie 2008/52/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Mai 2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen:
"Die Mediation kann durch auf die Bedürfnisse der Parteien
zugeschnittene Verfahren eine kostengünstige und
rasche außergerichtliche Streitbeilegung in Zivil- und
Handelssachen bieten. Vereinbarungen, die im Mediationsverfahren
erzielt wurden, werden eher freiwillig eingehalten
und wahren eher eine wohlwollende und zukunftsfähige
Beziehung zwischen den Parteien. Diese Vorteile
werden in Fällen mit grenzüberschreitenden Elementen
noch deutlicher."
Hier der Link zum vollständigen Text der Richtlinie.
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siehe auch europäischer Verhaltenskodex für Mediatoren