Mediation in der Wirtschaft
Mediation ist eine moderne, sehr wirksame Methode zur Beilegung von Konflikten - wenn Sie wollen, auch ohne streitige Auseinandersetzung vor Gericht!
Mediation ist ein vertrauliches, freiwilliges und strukturiertes Verfahren, in dem die Parteien selbst zukunftsorientierte Lösungen erarbeiten. Im Mittelpunkt der Mediation steht das gemeinsame Gespräch. Bei Zustimmung aller sind auch Einzelgespräche möglich.
In der Mediation werden alle Umstände, die zur aktuellen Situation geführt haben, berücksichtigt. Allseitige Bedürfnisse und Wünsche werden herausgearbeitet und ein fairer Interessensausgleich wird angestrebt. Dabei haben Gegenwarts- und Zukunftsorientierung eindeutig Vorrang vor einer Vergangenheitsbewältigung. Ziel ist eine nachhaltige Einigung, die die volle Zustimmung aller Seiten findet.
Den Abschluss der Mediation bildet eine allseits verpflichtende, rechtsverbindliche Vereinbarung. Das gesamte Mediationsverfahren ist nicht öffentlich.
Sie haben einen möglichen Mediationsfall im wirtschaftlichen Kontext? Nehmen Sie mit uns Kontakt per email auf.
Fon 0431 / 908 998 64 (Mediation Kiel) oder
Fon 09187 / 95 64 006 (Mediation Nürnberg)
siehe auch: Mediation bei Wikipedia
Download Mediationsvertrag
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Im Mediationsgesetz (Referentenentwurf von 08/2010) steht folgende Begriffsdefinition:
(1) Mediation ist ein vertrauliches Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines Mediators freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. Die Mediation kann durchgeführt werden
1. unabhängig von einem Gerichtsverfahren (außergerichtliche Mediation),
2. während eines Gerichtsverfahrens außerhalb des Gerichts (gerichtsnahe Mediation)
oder
3. innerhalb des Gerichts von einem nicht entscheidungsbefugten Richter (richterliche Mediation).
(2) Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt.