Mediationsgesetz im Bundestag
Update 15.12.2011: Mediationsgesetz einstimmig verabschiedet.
Bei der ersten Lesung des Mediationsgesetzes im Bundestag am 14.4.2011 wurde einhellig der Gesetzentwurf begrüßt. Kritik kam bei der Ausbildung der Mediatoren und bei Kostenaspekten auf.
So fordert beispielsweise der CDU-Abgeordnete Patrick Sensburg eine Mindestausbildung der Mediatoren von 120 bis 150 Stunden. Zum Hintergrund: Derzeit schießen Angebote aus dem Boden, nach denen man sich nach nur ein bis zwei Wochenenden Mediator nennen dürfe. Selbst die Mediationsfortbildung für Rechtsanwälte umfasst typischerweise 90 Stunden. Die Ausbildung zum Wirtschaftsmediator nach den BMWA-Richtlinien (Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt e.V.) umfasst mindestens 200 Stunden - zzgl. einer Prüfung und einem aufwändigen Zertifizierungsverfahren.
Abgeordnete der Grünen und der SPD fordern eine Mediationskostenbeihilfe - analog zur Prozesskostenbeihilfe. Hier sei ergänzend darauf hin gewiesen, dass namhafte Rechtsschutzversicherer bereits Kosten von aussergerichtlichen Mediationsverfahren übernehmen.
Ausführliche Informationen zur ersten Lesung im Bundestag.
Das Mediationsgesetz soll gemäß einer EU-Richtlinie bis zum Mai diesen Jahres verabschiedet sein.
Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gern: Wirtschaftsmediatorin Petra Roth und Wirtschaftsmediator Thomas Klinger